Aufgrund der aktuellen Situation rund um den Corona-Virus verweist der AOLV auf die von Bund und Kanton herausgegebenen Verfügungen. Die Durchführung eines OL im Kanton Aargau ab 150 bis 999 Personen erfordert eine Spezialbewilligung.
Im Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme von Swiss Orienteering.
Grundsätzlich erachtet der AOLV die Durchführung/Absage eines OL in der Kompetenz der Veranstalter in Zusammenarbeit mit dem Kanton (Kantonsärztin). Aufgrund der Fülle an Ereignissen ist schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden.